Tauchsport Pauli
Umzug in die neuen Geschäftsräume zum 01.01.2020
Tauchsport Pauli
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen für ab dem 01.08.2025 stattfindende Reisen
Liebe Gäste, bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie werden Inhalt des zwischen Ihnen und Tauchsport Pauli zustande kommenden Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften: §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).
Für Beförderungsleistungen anderer Unternehmen gelten darüber hinaus die Beförderungsbedingungen des ausführenden Unternehmens.
Übersicht
- Abschluss des Reisevertrages
- Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
- Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
- Zahlungen
- Leistungen und Pflichten
- Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
- Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
- Vertragsübertragung – Ersatzreisende
- Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
- Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
- Reiseabbruch
- Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Rücktritt des Vermittlers bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
- Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
- Haftungsausschlüsse
- Verjährung – Geltendmachung
- Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich persönlich/telefonisch, per E-Mail, Whats-App, SMS oder Fax etc. erfolgen. Da Tauchsport Pauli als Vermittler auftritt, wird dem Reisenden eine Rechnung bezüglich der gebuchten Leistung (Tauchsafari, etc.) gestellt. Eine vom Kunden mündlich/schriftlich in Auftrag gegebene Flugbuchung wird dem Reisenden separat in Rechnung gestellt. Tauchsport Pauli übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit Schäden oder Mängeln, welche durch den/die Leistungserbringer entstanden oder von diesem zu vertreten und ggfs. zu beheben sind. Gleiches gilt für Flugbuchungen, wenn es zu Flugausfällen, -verschiebungen, -verspätungen, etc. gekommen ist. Tauchsport Pauli ist hier jedoch bei Umbuchungen etc., im Rahmen der Möglichkeiten, vor Ort behilflich. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen der Leistungserbringer sowie der Fluggesellschaften und/oder Ticketbüros. Nach Vertragsabschluss erhält der Reisende die Rechnung, welche gleichzeitig als Reisebestätigung gilt, per E-Mail, Whats-App, Fax, SMS etc. oder mündlich persönlich/telefonisch. Dies gilt als Reisebestätigung nach § 651d Abs. 3 S. 2 BGB.
1.2. Der Kunde hat für seine Buchungen alle Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Sowohl für eigene Buchungen, als auch solche von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Bei Reiseanmeldung per Telefon/Fax,
E-Mail, WhatsApp etc. und SMS ist der Reisende 5 Tage an die Anmeldung gebunden.
Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Vermittler bestätigt. Eine
mündliche Bestätigung gilt sinngemäß.
1.4. Auch telefonisch nimmt Tauchsport Pauli, worauf der Reisende ausdrücklich
hingewiesen wurde, nicht nur verbindliche Reservierungen, sondern auch
Buchungen vor. Danach gilt der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. als abgeschlossen.
2. Leistungen – auch weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei den in der
Reisebeschreibung von Tauchsafaris beschriebenen Leistungen und zusätzlichen
Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen, Tageslandausflüge,
Tages-Tauchausflüge, Hotelunterbringung, etc.) tritt Tauchsport Pauli als
Vermittler i.S. des § 651v BGB auf. Als Vermittler haften wir insofern
grundsätzlich nur für die Vermittlung von uns zu vertretenden Buchungsfehlern
nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen (Unterbringung
und Verpflegung auf dem Safariboot, im Hotel, geführte Tauchgänge,
Flaschenfüllungen, etc. Vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere Haftung ist
ausgeschlossen bei Körper- und Sachschäden, welche im Verantwortungsbereich des
Leistungserbringers (Safarianbieter, Hotel, Tauchbasis, Fluggesellschaft, etc.)
liegen. Den Reiseteilnehmern wird empfohlen, dementsprechende
Reiseversicherungen abzuschließen. Von den Safarianbietern wird vor Ort die
Vorlage einer obligatorischen Tauchversicherung gefordert.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung
vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1.
maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Vermittler unterrichtet
den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und
Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der
Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die
Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen
Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Vermittler nicht ausdrücklich zur
Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. bereiterklärt
hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung, etc.). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 40% des Reisepreises, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen, fällig.
Bei Tagesfahrten ist sofort nach
Erhalt der Buchungsbestätigung der volle Reisepreis zu leisten.
4.2. Der Restbetrag ist auf
Anforderung oder spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
4.3. Vertragsabschlüsse acht
Wochen oder kürzer vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen
Zahlung des gesamten Reisepreises.
4.4. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Reisevermittler behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog/Internetauftritt/ vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung bei den Prospekt- und Preisangaben vornehmen, wenn sich Änderungen aus dem tatsächlichen Reiseverlauf ergeben, welche dem Reisevermittler vor Antritt der Reise nicht bekannt waren.
5.2. Der Vermittler hat Informationspflichten vor
Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Reise erheblich ist, nach §
651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbes. über die Eigenschaften der Reise,
Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,
Rücktrittsentschädigungen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach
den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Vermittlers nach Ziff. 5.1. und
insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich
anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reisebestätigung (Rechnung) enthalten
sein (s. Ziff. 1.)
5.4. Der Vermittler hat über seine Beistandspflichten
zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende
z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in
Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldete Umstände kann der Vermittler
Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Der Vermittler hat dem Reisenden rechtzeitig vor
Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine,
Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene
Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der
Reiseleistungen durch den Vermittler sind einseitig zulässig, aber nur wirksam,
wenn sie der Vermittler gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS
etc. oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor
Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängel bleiben hiervon
unberührt.
6.2. Erhebliche
Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten
Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Vermittler
ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS etc. oder in Papierform zu
unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene
Vertragsänderung innerhalb der erklärten Annahmefrist des Vermittlers annehmen.
Auch ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Vermittlers
als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung angenommen, hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn Änderung nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Vermittler geringere Kosten, so ist dem Reisenden die Differenz zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. Der Vermittler kann
Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe
für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss
erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten
Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren), oder geänderter für die Reise geltenden Wechselkurse
vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten
Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet,
auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Vermittler den
Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und
verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens
bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Vermittler sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb
einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als 14 Tage vor
Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
8.2. Der Vermittler kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen
Reiseerfordernisse persönlich nicht erfüllt oder der Eintritt logistisch nicht
erfüllt werden kann.
8.3. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, haften er und der ursprüngliche Reiseanmelder dem Vermittler als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. Der Reisevermittler darf eine Erstattung von
Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden
sind.
8.4. Der Vermittler hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (E-Mail, Fax, SMS etc.) gegenüber dem Vermittler erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler oder dem Veranstalter (wie DerTour, Aida etc.), wenn es sich um vermittelte „Pauschalreisen“ handelt.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Vermittler den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Vermittler oder Veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach Ziff. 9.3. und 9.4.1 verlangen. Hat Tauchsport Pauli eine vermittelnde Funktion, gelten die Rücktrittsbedingungen des Veranstalters.
9.3. Die Entschädigungspauschalen bei Hotelflugreisen/Pauschalreisen (Tauchsafaris siehe 9.4.1) richten sich nach den Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter. Tauchsport Pauli tritt hier nur als Vermittler auf.
9.4. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Vermittler zur Rückerstattung des Reisepreises wie in 9.3. verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. Evtl. Rückerstattungen durch die Fluggesellschaft/-en (Gebühren und Steuern) werden dem Reisenden, ohne Anrechnung auf die Entschädigungspauschale, nach Zahlungseingang unverzüglich gutgeschrieben.
9.4.1 Gesonderte Stornobedingungen für vermittelte Tauchsafaris und Tauchsafari-/Hotelkombinationen:
Von der Anzahlung in Höhe von 40% vom Reisepreis erfolgt keine Rückerstattung. Bei Stornierung 8 Wochen vor und bis zum Reisebeginn erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises mehr. Bei Nichtantritt der Reise kann eine Ersatzperson angemeldet werden. An- und Restzahlungen werden auf diese Person übertragen. Hierfür werden 40 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
Falls der Reisende uns für seine Flugbuchung beauftragt hat, führen wir alle notwendigen Schritte der Flugstornierung durch. Für die Rückerstattung von Gebühren, Steuern und Tickets liegen die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften und Ticketbüros zugrunde. Alle eventuellen Erstattungen werden von uns an den Kunden ordnungsgemäß rücküberwiesen.
10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach
Vertragsabschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der
Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar,
Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen etc., so kann der Vermittler als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 40 EURO pro Reisenden verlangen, soweit nicht nach entsprechendem Nachweis ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung anfällt.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so kann der Vermittler dem Reisenden bei den Leistungsträgern bei einer evtl. Rückforderung für nicht in Anspruch genommene Leistungen behilflich sein, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche/behördliche Bestimmungen diesem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12.1. Der Vermittler kann den
Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich
weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Vermittler und/oder weiterer
Mitreisender nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der
Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Vermittler steht
in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte
Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der
Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Vermittlers bleiben
insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Vermittlers) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. Der Vermittler hat den Reisenden vor
Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist
zu informieren.
13.2. Der Vermittler kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Reise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1.
nicht erreicht und will der Vermittler/Veranstalter zurücktreten, hat dieser
den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch
spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer
Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer
von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.
13.4. Tritt der Reisevermittler vom Vertrag zurück,
verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
13.5. Der Vermittler ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Vermittlers bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. Der Vermittler kann vor
Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er
den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Vermittler den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden: Der Reisende hat dem Vermittler bzw. vor Ort dem Veranstalter (=Leistungserbringer) einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Vermittler und/oder Veranstalter, wegen schuldhafter Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden, nicht für Abhilfe sorgen konnte, kann der Reisende nach Beendigung der Reise keine Minderung oder Schadensersatz verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige: Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung oder dem Vermittler anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein anderer Vertreter des Leistungserbringers nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und
Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Leistungserbringer
hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist
die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der
Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist abhilft, kann der
Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es
keiner Frist.
Der Veranstalter (=Leistungserbringer) kann die Abhilfe nur verweigern, wenn
sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und
des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden ist.
Der Vermittler kann beistehen, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen zu informieren.
15.4. Minderung: Für die
Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe
oben) wird verwiesen. Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz besteht jedoch
nicht, wenn dem Veranstalter oder Vermittler die Abhilfe unmöglich war oder
dieser adäquaten Ersatz geleistet hat, welche dem Wert des Mangels oder
gleichwertige Beschaffenheit oder der Art und Weise der gebuchten Reise
entspricht.
15.5. Kündigung: Wird die Reise
durch den Reisemangel erheblich in seiner Art und Weise beeinträchtigt, kann
der Reisende den Vertrag, nach Ablauf einer von ihm zu setzenden, angemessenen
Frist, kündigen. Verweigert der Veranstalter (=Leistungserbringer) vorsätzlich die
Abhilfe, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen.
15.6. Schadensersatz: Der
Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
verlangen. Schadensersatzpflichtig ist hier nur der Veranstalter (z.B.
Safarianbieter, Fluggesellschaft), nicht jedoch der Vermittler (Tauchsport Pauli)
16. Haftungsausschlüsse
16.1. Eine Haftung durch den Vermittler für einen entstanden Mangel, Sach- bzw. Personen-schaden ist ausgeschlossen, wenn für das Verschulden der Leistungserbringer (Safarianbieter, örtliche Tauchbasis, Fluggesellschaft etc.) oder der Reisende selbst verantwortlich ist.
16.2. Ein weiterer Haftungsausschluss gegenüber Tauchsport Pauli liegt vor, wenn unvorhersehbare und nicht im Voraus zu vermeidende Ereignisse zu Änderungen geführt haben und dadurch die Leistungen nicht mehr planmäßig stattfinden können. Dazu gehören z.B. Naturereignisse, Umweltkatastrophen, Leistungsverweigerung des Veranstalters, Streik des Flughafenpersonals oder der Fluggesellschaften, Flugzeitenänderungen der Airlines, Flugverspätungen egal welchen Ursprunges, politische Ereignisse und höhere Gewalt. Schadensersatzansprüche sind auch in diesen Fällen gegen den Vermittler (Tauchsport Pauli) ausgeschlossen.
16.3. Gelten für eine von einem
Leistungsträger (=Veranstalter) zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf diesem beruhend gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein
Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Vermittler
gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden
gesetzlichen Bestimmungen berufen.
17. Verjährung – Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i
Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Leistungserbringer
(Safarianbieter, Fluggesellschaften, etc.) geltend zu machen. Der
Reisevermittler (Tauchsport Pauli) ist dabei behilflich.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
18.1. Tauchsport Pauli nimmt
nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
Reisevermittler
Tauchsport Pauli
Zell 21
94060 Pocking
Tel.: +49(0)8531-317394 / Fax: +49(0)8531-317395
info@tauchsport-pauli.de / www.tauchsport-pauli.de
Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:
Tauchsport Pauli, Adressdaten s. Reisevermittler
Gerichtsstand: Amtsgericht Passau